AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen drivement GmbH, Droste-Hülshoff-Str. 18, 50968 Köln, nachfolgend „Dienstleister“, und ihren Auftraggebern über Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugüberführung auf eigener Achse.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages ist die Überführung von Fahrzeugen auf eigener Achse von einem vereinbarten Abholort zu einem vereinbarten Zielort.
- Der Dienstleister schuldet ausschließlich die Durchführung der Überführungsleistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg hinsichtlich Lieferzeit, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Der Dienstleister ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags geeignete Fahrer oder Subunternehmer einzusetzen.
3. Zustand des Fahrzeugs
- Das zu überführende Fahrzeug muss:
- verkehrssicher sein
- über ausreichende Betriebsstoffe verfügen
- mit einer Bereifung ausgestattet sein, die den Witterungsbedingungen am Tag der geplanten Überführung angepasst ist. Eine Überführung auf Sommerreifen bei Temperaturen unterhalb von 3 Grad Celsius ist nicht möglich.
- über eine gültige Zulassung oder Überführungskennzeichen verfügen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wird das Fahrzeug mit roten Kennzeichen ausgestattet, garantiert der Auftraggeber dafür, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Überführung nicht zugelassen ist.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, drivement alle bekannten Mängel am Fahrzeug vor Beginn der Überführung mitzuteilen.
- Bei Übernahme des Fahrzeugs erstellt drivement eine Fotodokumentation vom Fahrzeugzustand an. drivement übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, die aufgrund von Verschmutzung, Wasser, Eis, Schnee oder Dunkelheit nicht eindeutig zu identifizieren sind. Beschädigungen, die sich unterhalb des Fahrzeugs befinden, sind von der Kontrolle ausgeschlossen. drivement übernimmt keine Haftung für Vorschäden am Unterboden oder der schwer zugänglichen Unterseite der Stoßfänger. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Beleuchtung bei Übergabe des Fahrzeugs zu sorgen.
4. Übergabe und Übernahme
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt übergabebereit ist. Wartezeiten werden mit EUR 7,50 pro angefangener Viertelstunde in Rechnung gestellt.
- Der Auftraggeber erhält nach Übergabe des Fahrzeugs an drivement eine digitale Bescheinigung, die die Fahrzeugübergabe detailliert dokumentiert.
- Verzögerungen durch fehlende Fahrzeugdokumente, nicht vorhandene Schlüssel oder nicht fahrbereite Fahrzeuge gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Übergabe des Fahrzeugs von drivement an Empfänger
- drivement informiert den Empfänger des Fahrzeugs spätestens 60 Minuten vor Eintreffen am Zielort.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Fahrzeug entweder persönlich oder durch eine vertretungsberechtigte Person entgegen genommen wird.
- Der Auftraggeber kontrolliert das Fahrzeug umgehend auf etwaige Neuschäden und zeigt diese an drivement schriftlich an. Eine Reklamation von Neuschäden muss unmittelbar, spätestens zu Geschäftsbeginn des Folgetages erfolgen.
- Reklamationen bezüglich Neuschäden sind nur möglich, wenn das Fahrzeug nach Anlieferung durch drivement noch nicht bewegt worden ist (Nachweis des Kilometerstandes erforderlich).
6. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die individuell vereinbarten Preise oder Angebote von drivement.
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug behält sich der Dienstleister vor, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.
7. Termine und Lieferzeiten
- Angegebene Termine und Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Verzögerungen aufgrund von:
- Verkehr
- Wetter
- technischen Defekten
- behördlichen MaßnahmenVerzögerungen aufgrund von: liegen außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters.
8. Haftung
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass für das zu überführende Fahrzeug ein aktueller Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
- drivement haftet für Schäden am Fahrzeug nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Drivement haftet nicht für Schäden, die aus unabwendbaren Ereignissen entstehen. Solche Ereignisse sind u.a. Steinschläge (auch in Windschutzscheibe), Schrauben/Nägel die Reifenschäden verursachen.
- Drivement haftet nicht für Schäden, die durch das Ein- und Auslagen von losen Gegenständen (Reifen, Felgen u.a.) entstehen. Lose Gegenstände, die im Rahmen der Überführung transportiert werden sollen, müssen vom Auftraggeber verladen und gesichert werden.
- Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Für Schäden aufgrund bereits bestehender Fahrzeugmängel wird keine Haftung übernommen.
- Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
9. Versicherung
- Während der Fahrzeugüberführung ist das Kundenfahrzeug über die Betriebshaftpflichtversicherung der drivement GmbH gegen Kaskoschäden bis zu einer Schadensumme in Höhe von EUR 500.000,- versichert. Etwaige Haftpflichtschäden werden über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters abgewickelt. Der Mitarbeiter von drivement gilt hier als berechtigter Fahrer. Ein Regress durch die Haftpflichtversicherung an drivement wird ausgeschlossen.
- Drivement übernimmt keine Kosten, die durch eine etwaige Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse entstehen sollten.
10. Rücktritt / Stornierung
- Sollte der Auftraggeber eine bereits beauftragte Überführung stornieren, so werden nicht stornierbaren Kosten (z.B. durch Tickets, Hotelbuchung u.a.) gegen Vorlage der Belege 1:1 in Rechnung gestellt.
- Erfolgt eine Stornierung nach bereits angetretener Anreise des Fahrers, werden diese Kosten zuzüglich anfallender Rückfahrtickets in Rechnung gestellt.
11. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen) ist der Dienstleister für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten befreit.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.